Absetzbarkeit haushaltsnaher Dienstleistungen auch für Privatpersonen

25.02.2011: Gilt auch für PC-Dienstleistungen wie Installationen, Sicherheitschecks, PC-Reparatur und -Wartung.

Für Privatpersonen sind haushaltsnahe Dienstleistungen ab dem 1.1.2009 insofern steuerlich absetzbar, als dass maximal 6.000,00 Euro pro Jahr und Haushalt geltend gemacht werden können. 20% der in Rechnung gestellten und per Überweisung beglichenen Arbeitsleistung ist in diesem Falle absetzbar.

Die Abzugsfähigkeit gilt nur dann nicht, wenn der Computer zum Beispiel als Arbeitsmittel ohnehin abgesetzt wird.

Quelle: de.wikipedia.org/wiki/Haushaltsnahe_Dienstleistung

Edit am 25.02.2011, an dem ich feststellte, dass dieser Hinweis einen entscheidenden Tippfehler enthalten hat: nicht 600, sondern 6000Euro sind die Grenze des Absetzbaren!